Wir raten dringend von Rekordversuchen ab, die in irgendeiner Art und Weise die Gesundheit des Rekordbrechers oder anderer Beteiligter gefährden könnten. Extreme Rekorde werden nur dann gelistet, wenn sie von professionellen Stuntmen unter sorgfältigsten Sicherheitsbedingungen durchgeführt wurden.
Das RID REKORD-INSTITUT für DEUTSCHLAND übernimmt keine Verantwortung für Unfälle oder Krankheiten, die im Zusammenhang mit einem Rekordversuch entstehen könnten. Wir schlagen vor, dass in allen Fällen eine medizinische Versorgung gewährleistet ist. In diesem Zusammenhang bestätigt der Anmelder/ Rekordbrecher, dass er seinen Rekordversuch auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr durchführen wird.
Neben diesen allgemeinen Rekordbedingungen gibt es viele spezielle Richtlinien und Regeln, die die Vergleichbarkeit von Rekordleistungen sicherstellen sollen. Rekordanwärter müssen die Rahmenbedingungen der existierenden Rekorde beachten und die Richtlinien VOR ihrem Rekordversuch beim RID REKORD-INSTITUT für DEUTSCHLAND erfragen. Dies geschieht am einfachsten mit einer Online-Rekordanmeldung über unser entsprechendes Formular.
Bitte beachten Sie, dass wir aus Gründen eines vereinfachten Arbeitsablaufes am liebsten elektronisch per E-Mail mit Ihnen korrespondieren.
Wie kann ich einen RID-Rekord aufstellen oder brechen?
Nehmen Sie bitte früh genug vor dem Rekordversuch mit unserem Team Kontakt auf, damit Ihr Vorschlag ausführlich bewertet werden kann, um – falls nötig – neue Richtlinien aufzustellen.
Denn wir wollen prüfen, ob der Rekordversuch vom RID REKORD-INSTITUT für DEUTSCHLAND als Rekord akzeptiert werden kann. Nur durch diese Prüfung können Sie sicher sein, dass Ihr Rekordversuch offiziell beim RID anerkannt werden kann. Bitte warten Sie in jedem Fall mit der Durchführung, bis Sie vom RID REKORD-INSTITUT DEUTSCHLAND die notwendigen Regeln zur Beachtung, sowie die Informationen über die gewünschten Beweise erhalten haben.
Erscheint mein Rekord auch bei 'Guinness', wenn er vom
RID REKORD-INSTITUT anerkannt wurde?
Wie ist der Ablauf einer Rekordanmeldung?
- Bitte melden Sie sich über unser Online-Formular an, damit wir Ihren Rekordvorschlag oder Ihren Rekordgegenstand kennenlernen und die Rekordfähigkeit einschätzen können. Wir gruppieren Ihren Rekordvorschlag dann in eine entsprechende Rekordkategorie ein und schicken Ihnen die entsprechenden zu beachtenden Regeln zu.
- Bitte warten Sie nach der Anmeldung, bis wir uns bei Ihnen melden und Rekordregeln sowie weitere Unterlagen zu dem von Ihnen geplanten Rekordversuch zuschicken.
- Bitte überprüfen Sie die Planung Ihres Rekordversuchs, ob diese mit den zu beachtenden Regeln übereinstimmt.
- Bitte führen Sie nun Ihren Rekordversuch durch und dokumentieren diesen mit den in den Regeln beschriebenen Beweisdokumenten.
- Bitte übermitteln Sie uns Ihre Beweise als elektronische Dateien über das Online-Rekord-Anmeldeformular. Sollte dies bei Ihnen technisch nicht funktionieren, schicken Sie uns diese Beweisdokumente bitte ausreichend frankiert mit der Post zu, damit wir diese sichten und prüfen, und auf dieser Basis Ihren Rekordversuch als Rekord anerkennen können. ACHTUNG: Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Sendung ausreichend frankiert ist.
- Sollte Ihr Rekord anerkannt worden sein, erhalten Sie von uns per Mail die Bestätigung zugeschickt. Eine RID-Rekordurkunde bekommen Sie nur zugeschickt, sofern Sie diese kostenpflichtige Option in unserem Urkundenshop bestellt haben und bereit sind die Kosten dafür zu übernehmen. Sollte Ihr Rekord nicht anerkannt worden sein, schicken wir Ihnen eine begründete Ablehnung.
Wie bekomme ich die nötigen Informationen zur Durchführung meines Rekordversuchs?
Wie kann ich beweisen, dass mein Rekord/ meine Leistung tatsächlich stattgefunden hat?
Wie kommt das RID an die Beweise für meinen Rekordversuch?
Bekomme ich für meinen erfolgreichen RID-Rekord eine Urkunde zur Bestätigung?
Was genau müssen meine Zeugen dem RID bestätigen?
Können Sie mir das Rekord-Anmeldeformular zuschicken?
Eintrag im RID-Rekordarchiv/ Rechtsübertragung auf das RID
Dazu gehören auch Fotos, Videos etc., die das RID frei verwenden darf. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie über die Rechte an den von Ihnen eingesandten Materialien (z.B. Fotos von Berufsfotographen) verfügen. Das RID wird gegebenenfalls Ihre Materialien verwenden, ohne das Copyright nochmals geprüft zu haben. Sollten hieraus etwaige Ansprüche Dritter (z.B. Berufsfotographen) gegenüber dem RID geltend gemacht werden, halten Sie das RID von diesen Ansprüchen frei. Das RID behält sich vor, Ihre Informationen und Materialen für alle Verwendungszwecke, also auch für Presseberichterstattung, Verwendung im Internet, auf einer CD-ROM, einem Buch oder Kalender, zu Werbe- und Promotionzwecken, in sämtlichen Medien und bei der Herstellung von Merchandisingprodukten etc. einzusetzen.
Zu diesem Zweck übertragen Sie auf das RID das nicht-exklusive, aber zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht, alle Informationen und Materialien, die mit dem Rekordversuch in Verbindung stehen (Ton, Text, Bild, Foto, Video etc.), auszuwerten und in allen damit in Zusammenhang stehenden Verwendungszwecken honorarfrei zu nutzen.
Wird mein erfolgreicher Rekord auf jeden Fall veröffentlicht?
Auch wenn Sie alle Vorschläge auf dieser Seite beachten, kann es sein, dass Ihre Leistung nicht als Rekord im Sinne des RID REKORD-INSTITUT für DEUTSCHLAND anerkannt wird. Wir wünschen uns, dass Ihnen Ihr Rekordversuch trotzdem Spaß macht. Denn der Spaß an der Sache ist die eigentliche Grundidee des RID REKORD-INSTITUT für DEUTSCHLAND. Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen.