REKORDANMELDUNG | INFO & AGBs

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Ein RID-Weltrekord ist eine Anstrengung, die erstmals vollbracht wird oder eine vorhandene Leistung verbessert und interessant genug ist, öffentliches Interesse zu wecken und Gegenstand eines Wettbewerbs zu sein. Ein RID-Weltrekord erfordert besondere Fähigkeiten, muss immer messbar und vergleichbar sein und bei den Bewertungskriterien (z.B. Menge, Größe, Anzahl, Geschwindigkeit, etc.) Dimensionen oberhalb der Norm erreichen.

Wir raten dringend von Rekordversuchen ab, die in irgendeiner Art und Weise die Gesundheit des Rekordaspiranten oder anderer Beteiligter gefährden könnten. Extreme Rekorde werden nur dann gelistet, wenn sie von professionellen Stuntmen unter sorgfältigsten Sicherheitsbedingungen durchgeführt wurden.

Das REKORD-INSTITUT für DEUTSCHLAND (RID) übernimmt keine Verantwortung für Unfälle oder Krankheiten, die im Zusammenhang mit einem Rekordversuch entstehen könnten. Wir schlagen vor, dass in allen Fällen eine medizinische Versorgung gewährleistet ist. In diesem Zusammenhang bestätigt der Anmelder/ Rekordbrecher, dass er seinen Rekordversuch auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr durchführen wird.

Neben diesen allgemeinen Rekordbedingungen gibt es viele spezielle Richtlinien und Regeln, um die Vergleichbarkeit von Rekordleistungen sicherzustellen. Rekordanwärter müssen Rahmenbedingungen und Regeln existierender Rekordkategorien beachten und die Richtlinien VOR ihrem Rekordversuch beim REKORD-INSTITUT für DEUTSCHLAND (RID) erfragen. Dies geschieht am einfachsten mit einer Online-Rekordanmeldung über das Anmeldeformular.

Aus Gründen eines vereinfachten Arbeitsablaufs korrespondieren wir am liebsten per E-Mail mit Ihnen.

Wie kann ich einen RID-Rekord aufstellen oder brechen?

Wie immer Ihre Rekordidee auch aussehen mag, wichtig ist, dass Sie sich rechzeitig und VOR dem eigentlichen Rekordversuch beim RID REKORD-INSTITUT DEUTSCHLAND melden, Ihre Rekordidee darstellen und die zur Durchführung des Rekordversuchs nötigen Informationen anfordern.

Nehmen Sie bitte früh genug vor dem Rekordversuch mit unserem Team Kontakt auf, damit Ihr Vorschlag ausführlich bewertet werden kann, um – falls nötig – neue Richtlinien aufzustellen.

Denn wir wollen prüfen, ob der Rekordversuch vom RID REKORD-INSTITUT für DEUTSCHLAND als Rekord akzeptiert werden kann. Nur durch diese Prüfung können Sie sicher sein, dass Ihr Rekordversuch offiziell beim RID anerkannt werden kann. Bitte warten Sie in jedem Fall mit der Durchführung, bis Sie vom RID REKORD-INSTITUT DEUTSCHLAND die notwendigen Regeln zur Beachtung, sowie die Informationen über die gewünschten Beweise erhalten haben.

Was kostet ein Rekordversuch?

  • Für Privatpersonen ist es beim RID völlig kostenlos einen Rekordvesuch anzumelden und auf Basis von eingereichten Unterlagen prüfen zu lassen. Lediglich eine Rekordurkunde müssen Sie beim RID käuflich erwerben – sofern Sie mögen.
  • Für Rekordversuche mit kommerziellem Interesse, aber ohne einen Rekordrichter vor Ort erhebt das RID eine pauschale Bearbeitungs- und Prüfgebühr. Charity-Aktionen werden rabattiert.

(Ein kommerzielles Interesse haben z.B. Handwerker, Gewerbetreibende oder Influencer zur Bewerbung von Produkten, Dienstleistungen, Sponsorenaquise oder Generierung von Spenden)

Erscheint mein Rekord auch bei 'Guinness', wenn er vom
RID REKORD-INSTITUT anerkannt wurde?

Nicht unbedingt, und auf keinen Fall automatisch. Das RID ist weder rechtlich noch organisatorisch mit GWR in London verbunden. Insofern müssen Sie sich selbst um eine zusätzliche Anmeldung dort kümmern, aber das RID unterstützt sie dabei, sagt Ihnen wie es geht und gibt Tipps und Hilfestellung.

Wie ist der Ablauf einer Rekordanmeldung?

  • Bitte melden Sie sich über unser Online-Formular an, damit wir Ihren Rekordvorschlag oder Ihren Rekordgegenstand kennenlernen und die Rekordfähigkeit einschätzen können. Wir gruppieren Ihren Rekordvorschlag dann in eine entsprechende Rekordkategorie ein und schicken Ihnen die entsprechenden zu beachtenden Regeln zu.
  • Bitte warten Sie nach der Anmeldung, bis wir uns bei Ihnen melden und Rekordregeln sowie weitere Unterlagen zu dem von Ihnen geplanten Rekordversuch zuschicken.
  • Bitte überprüfen Sie die Planung Ihres Rekordversuchs, ob diese mit den zu beachtenden Regeln übereinstimmt.
  • Bitte führen Sie nun Ihren Rekordversuch durch und dokumentieren diesen mit den in den Regeln beschriebenen Beweisdokumenten.
  • Bitte übermitteln Sie uns Ihre Beweise als elektronische Dateien über das Online-Rekord-Anmeldeformular. Sollte dies bei Ihnen technisch nicht funktionieren, sprechen Sie uns bitte an. Gemeinsam finden wir einen Weg, auf dem Sie uns Ihre Beweisdokumente elektronisch schicken können.
  • Sollte Ihr Rekord anerkannt worden sein, erhalten Sie von uns per Mail die Bestätigung zugeschickt. Eine RID-Rekordurkunde bekommen Sie nur zugeschickt, sofern Sie diese kostenpflichtige Option in unserem Urkundenshop bestellt haben und bereit sind die Kosten dafür zu übernehmen. Sollte Ihr Rekord nicht anerkannt worden sein, schicken wir Ihnen eine begründete Ablehnung.

Wie bekomme ich die nötigen Informationen zur Durchführung meines Rekordversuchs?

Direkt per Anfrage über unser Online-Anmeldeformular im Reiter »FORMULAR | ANMELDUNG«.
Im ersten Schritt nach der Anfrage erhalten Sie per E-Mail alle Informationen zur Planung und Durchführung Ihres Rekordvesuchs.

Benötige ich in jedem Fall einen RID-Rekordrichter?

Nein, die Buchung eines RID-Rekordrichters ist immer optional.
Sie können uns auch Dokumente einreichen, die wir dann bei Privatperson kostenlos prüfen.

Bei größeren Events empfehlen wir auf jeden Fall, einen RID-Rekordrichter zu buchen.
Nach unserer Erfahrung gibt dies Ihrer Veranstaltung den letzten Kick und Medien berichten meist noch lieber über Rekordversuche mit offizieller Repräsentanz.

Wie kann ich beweisen, dass mein Rekord/ meine Leistung tatsächlich stattgefunden hat?

Dokumentieren Sie Ihren Rekordversuch mit Fotos, Videos, und Bestätigungen zweier von Ihnen unabhängiger volljähriger Zeugen sowie Medienberichten. Das RID REKORD-INSTITUT für DEUTSCHLAND kann nur dann offizielle Rekordrichter vor Ort schicken, sofern Sie diese kostenpflichtige Option ausdrücklich bestellt haben, und bereit sind, die Kosten dafür zu übernehmen.

Wie kommt das RID an die Beweise für meinen Rekordversuch?

Dokumentieren Sie Ihren Rekordversuch mit Fotos, Videos, und Bestätigungen zweier von Ihnen unabhängiger volljähriger Zeugen sowie Medienberichten. Unser Rekord-Anmeldeformular bietet die Möglichkeit, Dateien von Ihrem Computer auszuwählen, und elektronisch an uns zu übertragen. Sollte dies technisch bei Ihnen nicht funktionieren, können Sie uns das Material auch per Post schicken.

Bekomme ich für meinen erfolgreichen RID-Rekord eine Urkunde zur Bestätigung?

Wenn wir Ihre Leistung als Rekord anerkannt haben, erhalten Sie von uns per Mail die Bestätigung dafür zugeschickt. RID-Rekordurkunden können Sie ab diesem Zeitpunkt käuflich bei uns erwerben. In unserem Urkundenshop können Sie  physische gedruckte Urkunden (30 cm x 40 cm, 350-g-Karton) sowie die passenden blauen Rahmen oder auch digitale Urkunden bestellen. Wählen Sie dafür bitte die Option »Persönlicher Text«. Wir melden uns nach dem Kauf per Mail bei Ihnen, um den Urkundentext und weitere Details abzustimmen. 

Was genau müssen meine Zeugen dem RID bestätigen?

Jeder Rekordversuch muss von mindestens zwei unabhängigen, volljährigen Zeugen, die sich untereinander ablösen können, protokolliert und bestätigt werden (Beginn, Ende, Pausen, Spiele, Ergebnisse etc.). Die Anschriften der Zeugen müssen Sie uns mitteilen. Sportrekorde müssen immer unter der Aufsicht von mindestens einem Mitglied eines offiziellen Sportverbandes/-Vereines der jeweiligen Sportart aufgestellt werden.

Können Sie mir das Rekord-Anmeldeformular zuschicken?

Bitte nutzen Sie für Ihre Rekordanmeldung das Online-Anmeldeformular auf dieser Website. Telephonische oder gefaxte Rekordanmeldungen werden nicht akzeptiert. Auf das Anmeldeformular kann nur über das Internet mit einem Computer zugegriffen werden; wir können es Ihnen daher weder zufaxen noch zuschicken.

Eintrag im RID-Rekordarchiv/ Rechtsübertragung auf das RID

Eine Rekordanmeldung und der Eintrag in das RID-Rekordarchiv kosten nichts und werden nicht vergütet. Der Rekordhalter stellt seine Informationen dem RID REKORD-INSTITUT für DEUTSCHLAND honorarfrei zur Auswertung zur Verfügung.

Dazu gehören auch Fotos, Videos etc., die das RID frei verwenden darf. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie über die Rechte an den von Ihnen eingesandten Materialien (z.B. Fotos von Berufsfotographen) verfügen. Das RID wird gegebenenfalls Ihre Materialien verwenden, ohne das Copyright nochmals geprüft zu haben. Sollten hieraus etwaige Ansprüche Dritter (z.B. Berufsfotographen) gegenüber dem RID geltend gemacht werden, halten Sie das RID von diesen Ansprüchen frei. Das RID behält sich vor, Ihre Informationen und Materialen für alle Verwendungszwecke, also auch für Presseberichterstattung, Verwendung im Internet, auf einer CD-ROM, einem Buch oder Kalender, zu Werbe- und Promotionzwecken, in sämtlichen Medien und bei der Herstellung von Merchandisingprodukten etc. einzusetzen.

Zu diesem Zweck übertragen Sie auf das RID das nicht-exklusive, aber zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht, alle Informationen und Materialien, die mit dem Rekordversuch in Verbindung stehen (Ton, Text, Bild, Foto, Video etc.), auszuwerten und in allen damit in Zusammenhang stehenden Verwendungszwecken honorarfrei zu nutzen.

Wird mein erfolgreicher Rekord auf jeden Fall veröffentlicht?

Sehr wahrscheinlich. Aber: Das RID REKORD-INSTITUT für DEUTSCHLAND, behält sich in jedem Fall die Entscheidung vor, wann, in welchem Umfang und in welchen Medien ein Rekord ausgewertet wird oder nicht. Die Gründe dafür sind immer rein redaktioneller Art.

Auch wenn Sie alle Vorschläge auf dieser Seite beachten, kann es sein, dass Ihre Leistung nicht als Rekord im Sinne des RID REKORD-INSTITUT für DEUTSCHLAND anerkannt wird. Wir wünschen uns, dass Ihnen Ihr Rekordversuch trotzdem Spaß macht. Denn der Spaß an der Sache ist die eigentliche Grundidee des RID REKORD-INSTITUT für DEUTSCHLAND. Wir wünschen Ihnen 
gutes Gelingen.

on Februar 11 | by

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